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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von
ELKE HOCKINGS
die unter dem Geschäftsnamen
Matter of Interpretation arbeitet,
erstellt und bilden die Grundlage, auf der sie Übersetzungs-, Dolmetsch- und andere sprachgebundene Aufträge ausführt.

1. Die Rolle des ADÜ Nord, Institute of Linguists und Sveriges Facköversättarförening

Der ADÜ Nord (Deutschland), das Institute of Linguists (Großbritannien) und Sveriges Facköversättarförening (Schweden) sind Berufsvereinigungen von ausgebildeten Linguisten. Um in diese Berufsvereinigungen aufgenommen zu werden, muss der Antragsteller harte Aufnahmebedingungen erfüllen. Bei seiner Aufnahme erklärt sich das neue Mitglied bereit, eine Berufs- und Ehrenordung einzuhalten. Eine Kopie davon kann auf Anfrage zugeschickt werden. Elke Hockings ist ein ordentliches Mitglied von allen drei Organisationen. Diese untersuchen Beschwerden über angebliche Verstöße gegen diese Berufs- und Ehrenordnung, zu der sich Elke Hockings, als Mitglied, verpflichtet hat. Diese Organisationen sind allerdings nicht Teil des Vertrags zwischen Elke Hockings und ihrem Kunden.

2. Angewandtes Recht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das schwedische Recht.

3. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist:
a) der Kunde die Person oder Körperschaft, die den Auftrag vergibt;
b) die Übersetzerin/ Dolmetscherin die ausführende Person Elke Hockings, die den Auftrag annimmt;
c) der Auftrag das Projekt oder die Arbeit, um deren Ausführung die Übersetzerin/Dolmetscherin vom Kunden gebeten wird. Dazu zählen unter anderem das Übersetzen, Redigieren und Korrekturlesen sowie das Dolmetschen;
d) die Quellsprache ist die Sprache, aus der ein Übersetzungs- bzw. Dolmetschauftrag ausgeführt wird;
e) die Zielsprache ist die Sprache, in die ein Übersetzungs- bzw. Dolmetschauftrag ausgeführt wird. Alle Texte, die redigiert oder Korrektur gelesen werden, stehen auch in der Zielsprache.
f) eine Leistungsforderung zum Beispiel das Layout, die Software, der Liefertermin, die Zielsprache, der Zweck des Auftrags (z. B. zur Veröffentlichung oder nur zur Information), das Zustellungsformat, Spezialterminologie, firmenspezifische Richtlinien, Verantwortung für das Korrekturlesen, der Transport (einschließlich Parkgebühren), die Unterkunft, Arbeit außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit.

4. Zweck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage:
a) zur Ausführung von Aufträgen und werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt;
b) für eine gute Arbeitsbeziehung zwischen dem Kunden und der Übersetzerin/Dolmetscherin.

5. Annahme

Mit Rücksicht auf die anderen Aufträge der Übersetzerin/Dolmetscherin ist die Übersetzerin/ Dolmetscherin nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen, wenn der um einen Kostenvoranschlag bittende Kunde den Auftrag nicht bis zum vereinbarten Datum bestätigt.

6. Liefertermin von Übersetzungen

Der Liefertermin von Übersetzungen ist nur dann bindend, wenn die Übersetzerin/Dolmetscherin das gesamte zu übersetzende Material gesehen hat. Dieser Termin ist Änderungen vorbehalten, wenn sich die Leistungsforderungen ändern, nachdem der Auftrag erteilt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den zu übersetzenden Text bis zum vereinbarten Termin zu liefern. Die Übersetzerin/Dolmetscherin zeichnet nicht für den von der Post, Telekommunikationsdienstleistern oder höherer Gewalt verursachten Verlust, Schaden und verspätete Zustellung eines abgeschlossenen Auftrags verantwortlich (siehe Klausel 15).

7. Vergütung

7.1 Die Vergütung/Rate muss vereinbart werden, bevor die Arbeit beginnt, und eine auf der Beschreibung des Kunden beruhende Kostenschätzung ist erst dann verbindlich, wenn die Übersetzerin/Dolmetscherin das gesamte zu übersetzende Material eingesehen und einen Kostenvoranschlag unterbreitet hat.
7.2 Die Vergütung/Rate kann nach Arbeitsbeginn geändert werden, wenn sich herausstellt, dass nicht alle relevanten Informationen vorlagen und/oder sich die Leistungsforderungen geändert haben.
7.3 Die Art der Vergütungsberechnung sowie die Kosten für alle zusätzlichen Leistungsforderungen (z. B. Einschreiben, Eilbrief), müssen vereinbart werden, bevor die Arbeit beginnt.
7.4 Alle geleistete Arbeit muss vergütet werden. Als ordentliches Mitglied des ADÜ Nord, Institute of Linguists und Sveriges Facköversättarförening liefert die Übersetzerin/Dolmetscherin keine freien „Probeübersetzungen“ /„Dolmetschproben“.
7.5 Das abschließende Korrekturlesen oder Redigieren der Übersetzungen im Fall einer Veröffentlichung ist nicht automatisch Teil des Auftrags und muss separat verhandelt werden.

8. Zahlung

8.1 Zahlungen müssen innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Rechnung erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 17 % sowie Verwaltungsgebühren von 150 SEK für jede Mahnung berechnet.
8.2 Bei großen Aufträgen kann die Übersetzerin/Dolmetscherin Zahlung in Raten fordern.

9. Abbestellung

9.1 Eine Abbestellungsgebühr wird berechnet, wenn der Auftrag zurückgezogen wird, nachdem die Arbeit begonnen hat.
9.2.1 Im Fall einer Abbestellung durch den Kunden nach Erteilung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, die gesamte bis zum Abbestellungsdatum ausgeführte Arbeit zu vergüten sowie alle anderen durch diese Abbestellung verursachten Kosten und Ausgaben zu erstatten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, 75 % (fünfundsiebzig Prozent) der vereinbarten/geschätzten, mithilfe der in 7.3. festgelegten Rate kalkulierten Vergütung zu leisten, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

10. Beabsichtigter Einsatz der Übersetzung /des gedolmetschten Materials

Der beabsichtigte Einsatz der Übersetzung/des gedolmetschten Materials ist immer festzulegen und schriftlich aufzuführen. Der Kunde darf die Übersetzung/das gedolmetschte Material nicht ohne Zustimmung der Übersetzerin/Dolmetscherin für einen anderen Zweck verwerten.

11. Das Urheberrecht am Originaltext und Übersetzungsrechte

11.1 Sollte das zu übersetzende Material noch urheberrechtlich geschützt sein, nimmt die Übersetzerin/Dolmetscherin den Auftrag nur unter der Bedingung an, dass der Kunde:
a) die Übersetzungsrechte erworben hat, oder
b) die Übersetzung ausschließlich zum privaten Studium nutzt.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Übersetzerin/Dolmetscherin von allen Forderungen, die durch eine Urheberrechts- und/oder Übersetzungsrechtsverletzung entstehen könnten, sowie von allen durch den Inhalt des Originals veranlassten gerichtlichen Verfahren schadlos zu halten.

12. Urheberrecht an der Übersetzung/dem gedolmetschten Material

12.1 Wenn vereinbart wurde, dass das Verwertungsrecht nach der Übersetzung/dem Dolmetschen dem Kunden veräußert wird, erfolgt die Übertragung dieses Rechts erst nach Erhalt der vollständigen Auftragszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Recht bei der Übersetzerin/Dolmetscherin.
12.2 Urheberrechtlich geschützt ist Material in schriftlicher oder mündlicher Form oder aufgenommen in analogem oder digitalem elektronischen Format.
12.3 Sollte die Übersetzerin/Dolmetscherin das Verwertungsrecht an der Übersetzung/dem gedolmetschten Material veräußern, und die Übersetzung wird dann veröffentlicht, erwartet die Übersetzerin/Dolmetscherin vom Kunden, dass er ihre Arbeit schriftlich würdigt, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen (zum Beispiel bei Werbematerial).
12.4 Das Einfließen der gelieferten Übersetzung in einen Übersetzungsspeicher ist nur mit einer zu diesem Zweck ausgestellten Lizenz der Übersetzerin/Dolmetscherin gestattet.
12.5 Sollte die Übersetzung/das gedolmetschte Material ohne die schriftliche Einwilligung der Übersetzerin/Dolmetscherin geändert oder verzerrt werden, übernimmt die Übersetzerin/Dolmetscherin keine Haftung für die Änderungen oder deren Folgen.

13. Berufsgeheimnis

13.1 Die diversen Berufs- und Ehrenordnungen (Klausel 1) fordern von der Übersetzerin/Dolmetscherin, dass sie alle ihr anvertrauten Aufträge in voller Vertraulichkeit behandelt. In Übereinstimmung mit diesen Berufs- und Ehrenordnungen nimmt die Übersetzerin/Dolmetscherin keinen direkten Kontakt mit den Kunden ihrer Kunden ohne die ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Kunden auf.
13.2 Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, keine Kopien des gelieferten Materials anzufertigen außer denen, die zum normalen Geschäftsverlauf notwendig sind. Kopien dienen ausschließlich zum internen Gebrauch. Nur die für die Berufshaftpflichtversicherung erforderlichen Kopien werden archiviert.
13.3 Entsprechend den Berufs- und Ehrenordnungen (Klausel 1) verpflichtet sich die Übersetzerin/Dolmetscherin, alle von ihr womöglich angestellte Dritte (Schreibkräfte, Kollegen, Korrekturleser usw.) von der Schweigepflicht zu informieren. Wenn notwendig wendet sich die Übersetzerin/Dolmetscherin bei Problemen mit der Terminologie oder anderen linguistischen Fragen an Kollegen. Aber sie versichert, dass dabei niemals vertrauliches Material aufgedeckt wird.
13.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Information über Vergütung und Arbeitsmethoden der Übersetzerin/Dolmetscherin ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.

14. Verantwortung und Haftung

Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, Übersetzungen und Dolmetschaufträge mit berufsüblicher Kenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Berufs- und Ehrenordnungen (Klausel 1) auszuführen. Die Übersetzerin/Dolmetscherin bemüht sich um eine dem vereinbarten Zweck und der Zielgruppe angepasste Übersetzungs- bzw. Dolmetschdienstleistung.

15. Höhere Gewalt

Sollte die Übersetzerin/Dolmetscherin aufgrund höherer Gewalt (wie zum Beispiel Sturm, Überflutung oder andere Naturkatastrophen, Arbeitsstreitigkeiten, Bürgeraufstand, Kriegsakte, Terroranschläge oder andere von ihr nicht kontrollierbare Situationen) nicht in der Lage sein, den Auftrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern, verpflichte sie sich, den Kunden von den Umständen zu benachrichtigen, wodurch der Kunde und die Übersetzerin/Dolmetscherin den Vertrag für den Auftrag kündigen können. Der Kunde verpflichtet sich, die Übersetzerin/Dolmetscherin für die bis dahin geleistete Arbeit zu vergüten; und die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, dem Kunden bei der Platzierung des Auftrags bei einem anderen Übersetzer oder anderweitig behilflich zu sein.

16. Beschwerden

Alle Beschwerden des Kunden über die Arbeit der Übersetzerin/Dolmetscherin müssen innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung der Übersetzung oder nach dem Dolmetscheinsatz bei der Übersetzerin/Dolmetscherin eingereicht werden, sonst verwirkt der Kunde sein Recht auf Schadenersatz.

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